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   VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05   

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VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05 (https://dejure.org/2005,31910)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30.12.2005 - 5 F 27/05 (https://dejure.org/2005,31910)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30. Dezember 2005 - 5 F 27/05 (https://dejure.org/2005,31910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs im Eilrechtsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 05.05.2000 - 2 W 1/00
    Auszug aus VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass wenn ein Vorhaben den planerischen Vorgaben entspricht und der zugrundeliegende Bebauungsplan nicht zu beanstanden ist, eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.05.2000 - 2 W 1/00 -, SKZ 2000, 219).

    Dies folgt daraus, dass insbesondere heterogene, in wechselnden Zeitabständen, Stärken und Abständen vorkommende Beeinträchtigungen, die sich hinsichtlich ihrer Lästigkeit für die Nachbarschaft einer Schematisierung entziehen und nur aufgrund einer typisierenden, das charakteristische Störpotential des Vorhabens in seiner Gesamtheit einbeziehenden Wertung sachangemessen beurteilen lassen, nicht allein an den entsprechenden Beurteilungspegel gemessen werden können (vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.01.1990 - 2 W 52/90 - und vom 05.05.2000, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob hier bereits das bloße Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem Abwägungsfehler führen würde, wenn eine entsprechende Pflicht zur Durchführung zu Unrecht verneint wurde, oder ob festzustellen ist, dass die entsprechenden Belange des Umweltschutzes auch ohne die formelle Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausreichend im Abwägungsvorgang Berücksichtigung gefunden haben, so dass auf jeden Fall keine Abwägungsmängel im Sinne der maßgeblichen Vorschriften festzustellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 4 CN 11/03 -, BVerwGE 122, 207 = NVwZ 2005, 442; Bayer. VGH, Urteil vom 21. Juni 2004 - 20 N 04.1201 u.a. -, BayVBl 2005, 177).
  • VGH Bayern, 21.06.2004 - 20 N 04.1201

    Biomasse-Heizkraftwerk: Bebauungsplan der Gemeinde Wenzenbach für unwirksam

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob hier bereits das bloße Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem Abwägungsfehler führen würde, wenn eine entsprechende Pflicht zur Durchführung zu Unrecht verneint wurde, oder ob festzustellen ist, dass die entsprechenden Belange des Umweltschutzes auch ohne die formelle Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausreichend im Abwägungsvorgang Berücksichtigung gefunden haben, so dass auf jeden Fall keine Abwägungsmängel im Sinne der maßgeblichen Vorschriften festzustellen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 4 CN 11/03 -, BVerwGE 122, 207 = NVwZ 2005, 442; Bayer. VGH, Urteil vom 21. Juni 2004 - 20 N 04.1201 u.a. -, BayVBl 2005, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 3 S 1379/88

    Ausfertigung von Bauleitplänen - Planübergreifender Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05
    Bei dem vom VGH Baden-Württemberg entschiedenen Fall (Urteil vom 12.10.1988 - 3 S 1379/88 -, BRS 49 Nr. 26 = NVwZ-RR 1990, 4) lag dagegen eine Situation vor, dass an ein Plangebiet ein unbeplanter Bereich angrenzte, der jedoch hinsichtlich seiner Art der baulichen Nutzung der Festsetzung des Bebauungsplanes entsprach, so dass das Gericht davon ausging, dass auch Bewohner des Plangebietes einen Anspruch darauf haben können, dass die Art der baulichen Nutzung im angrenzenden, unbeplanten Gebiet erhalten bleibt.
  • OVG Saarland, 21.08.1997 - 2 W 2/97

    Bauliche Anlage; Sofort vollziehbare Baugenehmigung; Nachbarinteresse; Aussetzung

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05
    Die immissionsschutzrechtlichen Lärmvorschriften bieten aber zumindest grobe Anhaltspunkte für die Frage der Zumutbarkeit einer Lärmbelastung (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.08.1997 - 2 W 2/97 -).
  • OVG Berlin, 21.06.1991 - 2 B 7.89

    Mischgebiet; Verbrauchermarkt; Gewerbebetrieb; Störung; Anfechtung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05
    So betraf der vom OVG Berlin entschiedene Fall (Urteil vom 21.06.1991 - 2 B 7.89 -, BRS 52 Nr. 51 = NVwZ-RR 1992, 121) eine Situation, in der durch einen Bebauungsplan zwei unterschiedliche Plangebiete, nämlich ein allgemeines Wohngebiet und ein Mischgebiet, nebeneinander festgesetzt worden waren, wobei die Festsetzung des Mischgebietes ausdrücklich dem Schutz des angrenzenden allgemeinen Wohngebietes dienen sollte.
  • OVG Saarland, 26.11.1990 - 2 W 52/90

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abwehrrecht; Einzelhandelsbetrieb; Autogaststätte;

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.12.2005 - 5 F 27/05
    Dies folgt daraus, dass insbesondere heterogene, in wechselnden Zeitabständen, Stärken und Abständen vorkommende Beeinträchtigungen, die sich hinsichtlich ihrer Lästigkeit für die Nachbarschaft einer Schematisierung entziehen und nur aufgrund einer typisierenden, das charakteristische Störpotential des Vorhabens in seiner Gesamtheit einbeziehenden Wertung sachangemessen beurteilen lassen, nicht allein an den entsprechenden Beurteilungspegel gemessen werden können (vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.01.1990 - 2 W 52/90 - und vom 05.05.2000, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.11.2009 - 3 U 147/09

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Anwaltsregress; Pflichten des Rechtsanwalts

    Nachdem am 22. Januar 2007 das Amtsgericht S. den Antrag der Ehefrau, ihr im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich 1.440 EUR zu zahlen, abgelehnt hatte (Bl. 390 ff. d. BA 5 F 27/05 UE EAUE), kam es am 20. März 2007 zu einem Termin in der Scheidungssache, bei dem der Kläger durch den Beklagten begleitet und vertreten wurde.
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